Info zu den Preisen

Die Preise unsere Drohne zu buchen sind wie die Wünsche unserer Kunden individuell. Unsere Preise richten sich nach Einsatzort, Perspektiven und Besonderheiten des jeweiligen Einsatzortes. Gerne bieten wir Ihnen Pauschalpreise, Stundenpreise, Halbtagespreise (4 Stunden), als auch Ganztagespreise (8 Stunden) an. Für besondere, als auch längerfristige Projekte erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Um ein konkretes Angebot erstellen zu können, benötigen wir immer eine genau Beschreibung, die Aufnahmeadresse und nach Möglichkeit auch den gewünschten Zeitraum. Formulieren Sie daher Ihre Buchungsanfrage im Kontaktformular so genau wie möglich. Sollten wir dennoch Fragen habe, würden wir uns natürlich bei Ihnen melden. Nur dann können wir Ihr gewünschtes Angebot erstellen. Unser Angebot enthält das technische Equipment, die vorgeschriebene Versicherung, die nötige Aufstiegsgenehmigung, die Anmeldungen bei den zuständigen Behörden (Polizei, Ordnungsamt, DFS Deutsche Flugsicherung). Wenn nichts anderes vereinbart ist, erhalten Sie die Aufnahmen unbearbeitet auf einen Datenträger. Vorab können die Aufnahmen von unserem Server über einen Zugangslink abgerufen werden. Auf Wunsch bearbeiten wir auch gegen Aufpreis Ihre Bilder, oder erstellen Ihnen ein komplettes Image-Video. Der Flug ist nur bei geeigneten Wetterverhältnis möglich. Bei Regen, Schnee und zu starken Wind kann – auch auf Grund der Qualität der Aufnahmen – nicht geflogen werden. Einen entsprechenden Befliegungsauftrag können Sie hier ausdrucken.

Vorschriften Aufstiegsgenehmigung für eine Drohne

Auf Grund gesetzlicher Vorschriften benötigen wir eine Aufstiegsgenehmigung für unsere Drohne. Diese sind für jedes Bundesland verschieden und müssen unter Umständen für die Aufstiege beantragt werden. Auch die Regelungen und Vorschriften können dabei abweichen. Hier finden Sie einen kurzen Ausschnitt, die allerdings bundesweit gültig ist: Gemäß der einzelnen Aufstiegsgenehmigungen dürfen wir mit unsere Drohne “nur” bis 100 Meter in die Höhe steigen ( in Hamburg 50 m ). Ist ein höherer Flug für die Luftaufnahmen nötig, muß eine gesonderte Einzelgenehmigung beantragt werden. Der Betrieb über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist nicht gestattet. Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung und militärischen Anlagen, soweit diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben. Innerhalb naturschutzrechtlichen Schutzgebieten muss die Naturschutzbehörde informiert werden. Innerhalb geschlossener Ortschaft ist eine Benachrichtigung der zuständigen Polizeidienststelle Vorschrift. Start´s und Landungen sind nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer erlaubt. Das Luftfahrtsystem darf nur im Sichtbereich des Steuers betrieben werden und muss von diesem ständig beobachtet werden können. Eine Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem gilt: die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, dürfen nicht gefährdet oder gestört werden.

Multikopter und Drohnen:

Nicht einfach losfliegen! Wir bringen ihnen Grundsetzliches zum Fliegen der Multicopter bei.

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